Störerhaftung ade, jetzt aber richtig

André Stämmler

Der Gesetzesentwurf sollte dazu beitragen, dass öffentliche W-LAN Hotspots weiter verbreitet werden und Deutschland damit aus seinem Stadium als W-LAN Entwicklungsland herauswächst. Der Gesetzentwurf zur Haftung von WLAN-Betreibern war jedoch lange und heftig umstritten. Nach dem ursprünglichen Entwurf sollten Betreiber von HotSpots “zumutbare Maßnahmen” ergreifen und beispielsweise das W-LAN verschlüsseln. Die Verschlüsselung wurde zwar zuletzt vom Tisch gefegt, übrig blieb aber eine Vorschaltseite mit Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Rechts. Danach sollten Nutzer von HotSpots auf einer vorgeschalteten Seite eine Erklärung abgeben, wonach sie sich zur Einhaltung des Rechts verpflichteten. Diese Maßnahmen waren nach Auffassung von Kritikern weder geeignet die Verbreitung von HotSpots zu fördern noch Rechtssicherheit zu schaffen.

Letztlich äußerte sich jüngst auch der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof zu der Thematik, was wohl letzten Endes ausschlaggebend war für die Kursänderung. Auch nach seiner Auffassung kann der Betreiber eines HotSpots nicht ohne Weiteres für das illegale Verhalten seiner Nutzer verantwortlich gemacht werden.

Nach einem Bericht von zeit.de sollen sich künftig auch private und nebengewerbliche Anbieter auf das sogenannte Providerprivileg berufen können. Danach sind Access-Provider grundsätzlich nicht für das illegale Verhalten seiner Nutzer verantwortlich. Die Abschaffung der Störerhaftung soll durch eine Streichung von Absatz 4 in Paragraf 8 des Entwurfs erreicht werden. Dieser Passus sieht derzeit die „zumutbaren Maßnahmen“ vor.

Es sind gute Nachrichten. Ob damit allerdings der Abmahnindustrie gänzlich der Hahn zugedreht wird, bleibt abzuwarten. Ich sehe das eher skeptisch und befürchte, dass sich findige Abmahner einfach etwas neues einfallen lassen.

Weitere kritische Punkte des Gesetzesentwurfs sollen ebenfalls überprüft werden. Nach einem Bericht auf Spiegel Online soll die Rolle Cloud- und Sharing-Anbietern sowie die Haftung der Betreiber von Bewertungsplattformen neu überdacht werden.

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