Verkehrsrecht: Wir sind nicht in Österreich und auch nicht in den Staaten

Beim Kollegen Hoenig aus Berlin konnte man in der vergangenen Woche lesen, dass Schleiz nicht in Österreich liegt. Darüber kann man froh sein. In Österreich ist es der Polizei nämlich erlaubt, mit einem geschulten Auge, die Geschwindigkeit von Verkehrsteilnehmern zu schätzen. Praktisch angewandt wird das Ganze aber kaum noch. Zwar ist eine Schätzung der Geschwindigkeit auch in Deutschland zulässig (so u.a. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 321), die Anforderungen sind aber äußerst streng. Einen Thüringer Polizisten aus Schleiz ist das offenbar entgangen. Das kann ja mal vorkommen. ABer selbst davon ausgehend, dass der Biker tatsächlich ein wenig zügig unterwegs war, ist die Art des Ordnungshüters dem vermeintlichen Raser seine Untat zu vermitteln vielleicht nicht die eleganteste.

http://youtu.be/eSOMBxpE-GA

Das Video erinnert mich an einen Klassiker der Polizeikontrolle-Videos aus den Staaten. Ich gehe mal davon aus, dass die Geschwindigkeit ordentlich gemessen wurde. Das Verhalten der Ordnungshüters ist aber hier noch einen Takken schärfer und gelinde ausgedrückt bedenklich.

http://youtu.be/Cw2EryjdBxM

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