Aktuelle Blockbuster sind bereits meist kurz nach dem Kinostart in einschlägigen Filesharing oder Streaming-Portalen zum Download oder Streamen bereit. Möglich wird dies in der Regel durch das Abfilmen des jeweiligen Kinofilms mittels einer Kamera. Einer bzw. eine dieser Raubkopierer wurde nunmehr nach einem aufwändigen Ermittlungsverfahren am 26.07.2013 festgenommen.
Die GVU war der Gruppe, der die Täterin angehört, bereits seit längerem auf den Fersen. Zu Ermittlungszwecken wurde hierbei Bild und Tonmaterial forensisch markiert. Hierdurch war eine genauere Eingrenzung der Kinos möglich in denen abgefilmt wurde. Weitere Ermittlungen konkretisierten den Anfangsverdacht gegen diese Tätergruppe, mit deren Hilfe bereits vier Kinofilme in diesem Jahr illegal verbreitet wurden.
Nach Eintreffen der Verdächtigen im Kino, wurde diese zunächst durch 3 GVU Mitarbeiter observiert und nach ca. anderthalb Stunden durch die Polizei festgenommen und zum Verhör auf die Wache gebracht. Nach einer Meldung der GVU ging die Verdächtige sehr professionell vor. So waren z.B. alle reflektierenden Teile der Kamera abgeklebt oder abgeschliffen.
Es hat den Anschein, dass die Raubkopierer offensichtlich gewerbsmäßig handeln. Der Verdächtigen droht damit im schlimmsten Fall Gefängnis von bis zu 5 Jahren (§ 108 UrhG)