BayLDA veröffentlicht Liste mit Auftragsverarbeitungen

Die Frage nach sogenannten Auftragsverarbeitungen ist nicht erst seit in Kraft treten der Datenschutz Grundverordnung ein zentrales Thema im Bereich Datenschutz. Dennoch wurde das Thema lange Zeit stiefmütterlich behandelt. Erst im Vorfeld der DSGVO machten sich viele Unternehmen ernsthaft Gedanken darüber. Das Problem: Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor? Nahezu jeder weiß, dass das bei der Nutzung von Google Analytics der Fall ist, aber wann noch? Mit in Kraft treten der DSGVO entbrannte auch hierüber eine neue Diskussion. Die DSGVO definiert zwar was ein Auftragsverarbeiter ist: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Die DSGVO lässt aber offen, was genau das bedeutet.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz bringt jetzt ein wenig Licht ins Dunkel. Es hat eine Liste veröffentlicht, wann eine Auftragsverarbeitung vorliegt und wann nicht: Liste zur Abgrenzung der Auftragsverarbeitung.

Ok, die Liste hat jetzt keine Gesetzeskraft, kann aber durchaus als Leuchtturm herhalten.

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