Abmahnung: Refx Nexus 2 durch die WeSaveYourCopyrights

Aktuell verschickt die We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung an dem Computerprogramm Refx Nexus 2. Darin wird der Vorwurf unterbreitet, dieses Programm über ein Filesharing – Netzwerk anderen Nutzern widerrechtlich zur Verfügung gestellt zu haben.

Was wird von Ihnen in der Abmahnung an Refx Nexus 2 verlangt?

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 3.000 €

Wie sollten Sie auf den Erhalt einer solchen Abmahnung reagieren?

Hat man eine solche Abmahnung wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an dem Programm Refx Nexus 2 erhalten, sollte man folgende Dinge beachten:

  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie nicht überstürzt.
  • Ignorieren Sie jedoch auch nicht die Abmahnung, da sonst die Einleitung eines Gerichtsverfahrens droht.
  • Geben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ab.
  • Zahlen Sie den Vergleichsbetrag nicht, bevor Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen haben.
  • Suchen Sie bei Unsicherheiten einen Anwalt mit Erfahrung im Urheberrecht auf.


Haben Sie eine Abmahnung wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an dem Computerprogramm Refx Nexus 2 erhalten, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Bewahren Sie einen kühlen Kopf und vermeiden überstürzte Reaktionen. Insbesondere sollten Sie nicht den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 3.000 € bezahlen, bevor Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen haben. Außerdem sollte keinesfalls die angefügte Unterlassungserklärung zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung verwendet werden. In den meisten Fällen erscheint es sinnvoll, stattdessen eine modifizierte und auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung von einem Anwalt entwerfen zu lassen und an Stelle des Musters zu verwenden. Weiterhin ist es sehr wichtig, dass Sie die erhaltene Abmahnung nicht ignorieren. Denn sonst droht die Einleitung eines zumeist kostspieligen Gerichtsverfahrens. Daher ist es empfehlenswert, nach dem Erhalt einer Abmahnung von der We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße an dem Computerprogramm Refx Nexus 2 einen Anwalt mit Erfahrungen im Urheberrecht aufzusuchen und sich von diesem beraten zu lassen. Welche Vorteile hat eine solche anwaltliche Beratung?

  • Nachprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Abmahnung wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung am Programm Refx Nexus 2
  • Übernahme der Verteidigung gegen eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung
  • Beratung hinsichtlich der Frage, ob die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung notwendig ist und in welcher Form diese erfolgen sollte
  • Übernahme der Korrespondenz mit der We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • ggf. Führung von Verhandlungen über die Höhe der zu zahlenden Vergleichssumme

Die Rechtmäßigkeit einer solchen Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hängt entscheidend von der Frage ab, ob Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an dem Programm Refx Nexus 2 selbst begangen haben. Ist dies der Fall, weil Sie das Programm ohne entsprechende Berechtigung über ein Filesharing-Netzwerk anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben, ist die Forderung der We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH grundsätzlich gerechtfertigt und die Abgabe einer solchen Erklärung unumgänglich. Hierzu sollte jedoch unbedingt eine individuell modifizierte Unterlassungserklärung verwendet werden. In einem solchen Fall steht der reFX Audio Software Inc. auch grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch gegen Sie zu, dessen Höhe jedoch verhandelbar ist. Wurde die behauptete Urheberrechtsverletzung jedoch nicht von Ihnen begangen, besteht unter Umständen dennoch die Möglichkeit, dass Sie ihm Rahmen einer sogenannten „Störerhaftung“ von der reFX Audio Sofware Inc. in Anspruch genommen werden. Eine Störerhaftung ist unter verschiedenen Aspekten denkbar, so z.B. bei einer nicht ausreichenden Sicherung des Internetanschlusses gegen unberechtigte Zugriffe Dritter. Auch hier gilt: Ruhig bleiben und nicht den geforderten Betrag von 3.000 € voreilig bezahlen. Die Beratung durch einen Anwalt ist in einem solchen Fall ebenfalls lohnenswert, da im Rahmen der „Störerhaftung“ zumeist nur ein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten, nicht aber auf Schadenersatz besteht.

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