Abofallen im Internet

Seit langem bekannt, aber immer noch aktuell  sind sog.  Abofallen. Während diese in unterschiedlichen Bereichen auftreten und zuschnappen soll es hier um Abofallen im Internet bzw. Downloadbereich gehen.

Die Masche

Im Bereich der Internet oder Download-Abofalle surft der  Nutzer meist arglos im Internet z.B. auf der Suche nach Software die kostenlos auf legalem Weg bezogen werden kann, sog. Freeware oder auch Open Source Software.  Das gewünschte Programm gefunden, muss dieses nur noch auf den Rechner geladen werden. Vor dem Start des Downloads soll nur noch schnell die Adresse und E-Mailadresse eingetragen werden und der Download kann starten. Nach kurzer Zeit kommt meist eine Zahlungsaufforderung, da man offensichtlich ein Abo über den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen hat.

Eine andere Masche in diesem Bereich funktioniert, indem man den Nutzer mit einem kostenlosen Testzugang ködert. Hier wird dem Kunden angeboten einen Internetservice, z.B. die Dienste einer Website, etwa für 3 Tage kostenlos zu testen. Wenn vor Ablauf der Testfrist gekündigt wird, entstehen keine weiteren Zahlungsverpflichtungen, so die häufig zu findende Aussage auf einschlägigen Websites. Adresse und Kontoverbindungen müssen dennoch angegeben werden.  Ist der Zugang freigeschaltet stellt man schnell fest, dass die Optionen der Kündigung doch stark eingeschränkt sind. Weder findet sich eine automatische Kündigungsoption, noch findet man eine Adresse an die man die Kündigung richten kann. Ganz dreiste Unternehmen lassen hier gleich mehrere Abofallen zuschnappen und verbinden mit dem Testzugang noch 3 weitere Abos. Von denen erfährt man natürlich erst, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist.  Nicht wenige Nutzer konnten mit Hilfe von Suchmaschinen eine Adresse für die Kündigung finden, kündigten fristgerecht und mussten dann feststellen, dass trotzdem drei unbekannte Beträge vom Konto abgebucht wurden, welche bei nachträglichen Recherchen auf den Abofallenbetreiber zurückzuführen waren.

Kaum von seriösen Websites zu unterscheiden

Problematisch an dieser Thematik ist, dass sich Seiten mit Abofallen oft kaum von seriösen Seiten unterscheiden lassen. Das Anbieten von Testzugängen oder kostenlosen Downloads ist eine häufig verbreitete Methode bei absolut seriösen Websites.

Etwas Abhilfe kann hier die Firewall des eigenen Computers schaffen. Wenn diese anspringt, sollte man gewarnt sein und sich genau überlegen, ob man die Seite besucht oder nicht.  Auch die eigene Intuition kann hier manchmal vor Schlimmeren bewahren.

Was tun wenn die Abofalle zuschnappt

Dank eines ausgeprägten Verbraucherschutzes hat der Betroffene jedoch sehr gute Chancen aus den Abofallen unbeschadet herauszukommen. Zum einen hat ein Verbraucher im Falle der Internetgeschäfte, die meist in den Bereich der Fernabsatzverträge fallen, regelmäßig ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, 1 Monat oder ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Die Länge der Widerrufsfrist hängt hierbei von der Art und dem Zeitpunkt der erteilten Belehrung über das Widerrufsrecht  ab. Zum anderen besteht hier oft die Möglichkeit im Rahmen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung aus der Abofalle zu entkommen. Die einschlägigen Websites enthalten oftmals keine Hinweise auf ein zahlungspflichtiges Abo, bzw. sind diese Hinweise so gut versteckt, dass sie ein argloser Nutzer nicht wahrnehmen kann. Da die Vielfalt und der Ideenreichtum in diesem Bereich nahezu unbegrenzt sind, ist in jedem Fall eine Prüfung des Einzelfalles erforderlich.  In jedem Fall sollte man hier nicht blindlings zahlen sondern erst einmal genau überlegen was man genau angeklickt hat.

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