… hieß es letztens in einem Hartz IV Verfahren vor dem Sozialgericht Altenburg.
In einem Verfahren zwischen Jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena – und einer selbstständigen Hartz IV Empfängerin sollte klar gestellt werden, ob ein saisonaler Gewerbebetrieb vorliegt und damit das gesamte Jahr und nicht nur ein Zeitraum von 6 Monaten zur Berechnung der Hartz IV Leistungen herangezogen werden muss.
Ich hatte die knapp 400 Seiten starke Akte erst im laufenden Verfahren übernommen. Die Berechnung von Jenarbeit waren in keinster Weise nachzuvollziehen. Dies bestätigte auch das Sozialgericht Altenburg im Erörterungstermin.
Jede weitere Überlegung wäre allenfalls ein Stochern im Nebel.Bei derartigen Berechnungen sei ein Klage gänzlich unausweichlich.
lautete der ungefähre Wortlaut der Richterin.
Der Bevollmächtigte der Stadt Jena konnte ebenfalls wenig zur Aufklärung der Sache beitragen:
Es sei nicht seine Akte
hieß es lapidar vom Jobcenter-Mitarbeiter.
Nun gut, kann man nichts machen. Das Verfahren läuft und wir werden sehen wie es weiter geht.