Einen verzweifelten Versuch sich vor der Schadensregulierung zu drücken…

… Unternahm die gegnerische Haftpflichtversicherung als es um die Regulierung der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ging.

Das Haftpflichtverischerungen regelmäßig Kürzungen beim Schadensersatz vornehmen ist nicht wirklich neu. In einem gerade zu bearbeitendenFall versuchte die gegnerische Haftpflicht jedoch die Zahlung für Mietwagenkosten mit dem Hinweis auf BGH Rechtsprechung von 1976 zu verweigern.

Das überraschte mich dann auch ein wenig. Man fragt sich wie lange der verzweifelte Sachbearbeiter wohl nach diesem Urteil gesucht hat. Vermutlich zu lange! Denn am Ende übersah der Sachbearbeiter schließlich, dass es sich eben nicht um BGH Rechtsprechung handelte, sondern um eine Einzelmeinung eines Rechtsanwalts.

Nach Vorlage aktueller, und diesmal realer, BGH Rechtsprechung erreichte mich heute ein  Schreiben in dem die Versicherung ihre Zahlungsbreitschaft ankündigt.

Das hätte man auch kürzer haben können.

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