ESO ES 3.0 – Geschwindikeitsmessung mittels Lichtschranke

Das ESO ES 3.0 ist der Nachfolger des ESO ES 1.0 und in seiner Funktionsweise dem Vorgängermodel sehr ähnlich. Einen entsprechenden Beitrag zum Vorgängermodel hatte ich bereits hier vröffentlicht.

Funktionsweise

Die Grundeinheit des ESO ES 3.0 besteht aus einem Sensorkopf auf einem Stativ, einer Rechnereinheit mit Messkarte, einem Touchscreen  und einer Fotoeinrichtung vom Typ FE 3.0. Neben dem Einsatz in einem PKW kann das Gerät auch auf einem Stativ am Straßenrand zur Messung eingesetzt werden. Durch den Einsatz von zusätzlichen Fotoeinrichtungen soll die Messung in beide Richtungen bzw. die Messung von 4 Fahrspuren gleichzeitig möglich sein. Das Gerät kann dabei bei jeder Witterung eingesetzt werden. Im Gegensatz zum ESO ES 1.0 kommen beim ESO ES 3.0 fünf Sensoren zum Einsatz. Drei Sensoren verlaufen hier genau wie beim Vorgängermodel rechtwinklig zur Fahrbahn. Die beiden anderen Sensoren des ESO ES 3.0 in einem Winkel von 0,4 Grad. Bei der Durchfahrt eines Fahrzeugs wird in jedem der Sensoren  ein Helligkeitsprofil erstellt. Auch hier dienen die ersten drei Sensoren der Geschwindigkeitsmessung, während die Sensoren vier und fünf den Abstand zwischen Sensor und Fahrzeug ermitteln. Im Gegensatz zum Vorläufer kann der Abstand hier eichgenau ermittelt werden, so dass aus der Abstandsmessung eine genauere Zuordnung des Fahrzeugs als beim Vorgängermodell möglich ist.

Handhabung und Fehlerquellen

Zu Beginn des Messeinsatzes ist auf eine genaue Positionierung der Fotoeinrichtung zu achten. Die Sensoren sollten die Fahrbahn in einer Höhe von 50-70 cm überbrücken und zwischen Sensor und den zu messenden Fahrzeugen sollten sich keine Hindernisse befinden.  Zu Beginn der Messung muss die Fotolinie zur zweifelsfreien Zuordnungs einer Messung dokumentiert werden. Die Fotolinie befindet sich ca. 3m hinter dem Sensorkopf, da wie auch beim Vorgängermodell das Foto erst kurz nach der Messung ausgelöst wird.  Die Fotolinie ist für die Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung unverzichtbar. Im Gegensatz zum ESO ES 1.0 ist darüber hinaus die Dokumentation der Messlinie beim ESO ES 3.0  nicht mehr in der Bedienungsanleitung vorgeschrieben und auch die Dokumentation der Fotolinie erfolgt regelmäßig nur durch einen einzigen Pylonen. Eine Verwechslung zwischen Mess- und Fotolinie kann danach nicht ausgeschlossen werden. Um bei Parallelfahrten mehrerer Fahrzeuge eine genaue Zuordnung zum Messwert anhand des Abstands zum gemessenen Fahrzeug zu ermöglichen, ist eine genaue Dokumentation der Entfernung zwischen Sensorkopf und Fahrbahn notwendig. Darüber hinaus muss die Breite der einzelnen Fahrspuren ermittelt werden. Eine derartige Auswertung mit mehreren parallel fahrenden Fahrzeugen war beim Vorgängermodell nicht möglich. Hier konnten Fotos mit mehreren abgebildeten Fahrzeugen nicht verwertet werden. Bei der früher verwendeten Softwareversion 1.001 konnte aber auch bei der ESO ES 3.0 eine sichere Zuordnung der Messwerte nicht gwährleistet werden, wenn mehrere Fahrzeuge in paralleler Fahrtrichtung auf dem Foto abgebildet waren. Eine Auswertung der Messung war dann auch nach den Vorgaben des Herstellers nicht vorgesehen.

Rechtsprechung zum ESO ES 3.0

Eine unzureichende Dokumentation der Fotolinien führt nach Auffassung einiger Gerichte zur Unverwertbarkeit der Messung. So u.a. AG Zerbst, NVZ 2010, Seite 476, AG Lübben VA 2010, Seite 119. Das AG Zerbst schloss ebenso die Verwertung der Messung für den Fall aus, dass unter Verwendung der Softwareversion 1.001 mehrere Fahrzeuge parallel in Fahrtrichtung abgebildet sind (AG Zerbst NVZ 2010, Seite 476). In zwei Entscheidunngen aus dem Jahr 2012 lehnten die Gerichte eine Verwertung der Messung gänzlich ab, da die eigentliche Messwertbildung auch unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen nicht nachvollzogen werden kann. In den Verfahren kritisierte der Sachverständige, dass die richtige Messwertbildung nicht nachprüfbar ist und das Messverfahren keine nachträgliche Richtigkeitskontrolle der gewonnenen Messwerte und der Zuordnung der abgebildeten Fahrzeuge zulässt. Dies war u.a. auf den Umstand zurückzuführen, dass der Hersteller des ESO ES 3.0 den technischen Vorgang der Messwertbidlung nicht offenlegte. Die Amtsgerichte  Kaiserslautern (Urteil vom 14.03.2012 – 6270 Js 9747/11.1 OWi) und Landstuhl (Urteil vom 03.05.2012 – 4286 Js 12300/10) verwarfen darauf hin die Messungen und sprachen die Betroffenen frei. Ob diese Rechtsprechung fortgesetzt wird bleibt allerdings abzuwarten.

Technische Daten der ESO ES 3.0:

Messbereich: 0 – 250 km Reichweite: 18 m Temperatur: -20 – +50 C° Softwareversion: 1.003

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