Punkte in Flensburg – Teil1: Grundsätzliches

Punkte in Flensburg kennt und fürchtet fast jeder Kraftfahrer. Was aber hat es mit diesen Punkten auf sich, wofür bekommt man Sie, wie lange behält man sie und welche Konsequenzen bringen sie mit sich. Der nachfolge Artikel gibt einen kleinen Überblick über Punkte in Flensburg oder wie es technisch richtig heißt: Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Wofür bekommt man Punkte in Flensburg?

Nach § 28 I STVG führt das Kraftfahrtbundesamt das Verkehrszentralregister (VZR). Was ins VZR eingetragen wird, richtet sich nach § 28 III STVG . Danach werden eingetragen

  1. Rechtskräftige Verurteilungen durch Strafgerichte bzw. Verwarnungen mit Strafvorbehalt, sofern die rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde,
  2. rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 24 (allgemeine Orndungswidirgkeiten), 24a (0,5 Promille Grenze) oder § 24c (Alkohol bei Faheanfängern), wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 angeordnet wurde,
  3. rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, wenneine Geldbuße von mindestens vierzig Euro festgesetzt ist, soweit § 28a nichts anderes bestimmt,

Dies heißt einfach ausgedrückt, dass es Punkte für jede Verurteilung wegen einer Straftat im Straßenverkehr gibt, bzw. für jede rechtskräftige Entscheidung (Urteil oder Bußgeldbescheid) wegen einer Ordnungswidrigkeit gibt, wenn entweder ein Fahrverbot oder eine Geldbuße von 40 Euro verhängt wurde. Die Ausnahme des § 28a greift ein, wenn eine Ordnungswidrigkeit an sich mit weniger als 40 Euro geahndet wird (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h), aufgrund de wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen aber eine höhere Geldbuße angemessen ist. Hier ist nur der entsprechende Regelsatz maßgebend und führt nicht zu einer Eintragung. Gleiches gilt aber auch umgekehrt, wenn allein wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse die Geldbuße unter 40 Euro abgesenkt wird. Darüber hinaus werden noch eine Vielzahl weiterer Daten eingetragen. Diese ziehen aber keine Punkte in Flensburg nach sich, sondern sind oftmals nur Begleiterscheinungen. Die Punktewertung der einzelnen Taten ist in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt.

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg eingetragen?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die eingetragenen Punkte in Flensburg nach 2 Jahr glöscht werden. Dies ist nur bedingt richtig. Eintragungen wegen einer Ordnungswidrigkeit werden grunndsätzlich nach 2 Jahren getilgt. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Löschung. Nach der Tilgung gehen die Punkte in eine sog. Überliegefrist und bleiben ein weiteres Jahr im VZR eingetragen. Erst nach 3 Jahren werden die Punkte in Flensburg gänzlich gelöscht. Soweit die Grundregel. Nun kann es aber vorkommen, dass während der Zeit in der Punkteeingetragen sind, neue hinzukommen. In diesem Fall gilt Folgendes: Neue Punkte können alte Punkte verlängern. Punkte werden grundsätzlich erst gelöscht, wenn alle Punkte die Voraussetzung der Löschung (2 Jahre + 1 Jahr Überliegefrist) erfüllen, also die letzte Eintragung gelöscht werden kann. Damit neue Punkte die bereits eingetragenen Punkte verlänger, muss die Tat vor Tilgung (2 Jahre) der letzten Eintragung begangen worden sein und innerhalb der Überliegefrist (drittes Jahr) rechtskräftig geworden sein. Maßgeblich ist immer die letzte Eintragung. Ältere Eintragungen werden ebenso “mitgezogen”. Ein Beispiel: 01.01.2009: 1 Punkt wegen Handyverstoß 01.01.2011:  Tilgung (und Abtauchen in die Überliegefrist) 01.01.2012: Löschung des Punktes Sofern nun z.B. am am 01.01.2010 ein weiter Punkt hinzukommt, verlängern sich beide Punkte und werden am 01.01.2012 getilgt und am 01.01.2013 gelöscht. Hier gibt es jedoch ein paar Ausnahmen. Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten werden spätestens nach 5 Jahren gelöscht. Punkte wegen Straftaten werden frühestens nach 5 Jahren und in einigen Fällen nach 10 Jahren gelöscht. Hierbei verlängern Punkte für Straftaten automatisch Punkte für Ordnungswidrigkeiten, nicht jedoch umgekehrt. Die doch recht komplizierte Regelung kann im Einzelfall eine sehr unüberichtliche Punktelage nach sich ziehen. Hier muss der Rechtsanwalt bei der Verteidigung genau aufschlüsseln wan welche Punkte entfallen und hieran ggf. die Verteidigungsstrategie anpassen.

Welche Konsequenzen drohen mit Punkten in Flensburg?

Die Eintragung von Punkten in Flensburg zieht unterschiedliche Konsequenzen nach sich.

8-13 Punkte

Zwischen 8 und 13 Punkten erfolgt ein Hinweis durch die Fahrerlaubnisbehörde auf den Punktestand und die Möglichkeit, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Wer hier an einem freiwilligen Aufbauseminar teilnimmt, bekommt 4 Punkte geschenkt, wenn insgesamt nicht mehr als 8 Punke in Flensburg eingetragen sind. Ein Rabatt von 2 Punkten wird gewährt, wenn mindestens 9 aber höchstens 13 Punkte eingetragen sind.

14-17 Punkte

Im Bereich von 14 bis 17 Punkten erfolgt die Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis. Wer innerhalb der letzen 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen hat ist schriftlich zu verwarnen und erhält einen Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsycholgischen Untersuchung Weiterhin erfolgt die Unterrichtung, dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Untersuchung für zu einem Punkterabatt von 2 Punkten.

18 Punkte – fast alles zu spät

Werden die 18 Punkte erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Hierbei genügt es grundsätzlich, dass durch kurzzeitige  Überschneidungen von Eintragungen die Punktegrenze erreicht wird. Stehen also z.B. meherere Eintragnungen nebeneinander im VZR und wird hierdurch die 18 Punkte Grenze überschritten wird die Fahrerlaubnis entzogen, auch wenn Eintragungen nach nur einem Tag gelöscht werden und hierdruch nun wieder weniger als 18 Punkte in Flensburg eingetragen sind. Eine Ausnahme gibt es, wenn die 18 Punkte Grenze überschritten wurde ohne dass ein Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgt ist (Maßnahme der 8-13 Punkte-Grenze) werden die Punkte auf 13 reduziert. Eine Reduktion auf 17 Punkte erfolgt, wenn die Grenze überschritten wurde, ohne dass eine Maßnahme des 14-17 Punkte-Bereichs ergriffen wurde. Drohen also mehrere Punkte kann hier ggf. durch geschickte Verteidigung des Rechtsanwalts der Entzug der Fahrleaubnis nocht verhindert werden.

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