André Stämmler
Bereits im Oktober 2011 wurde eine EU Richtlinie mit dem Zweck der Förderung und Stärkung des europäischen Binnenmarktes verabschiedet. Diese sieht u. a. vor, dass Onlinehändler künftig die Kosten der Rücksendung dem Besteller auferlegen können.
Viele Vorteile durch die Richtlinie
Die Richtlinie, die in erster Linie der Stärkung des EU-Binnenmarktes dienen soll, basiert auf dem Prinzip der Vollharmonisierung und lässt damit keine abweichenden nationalen Regeln zu.
Hier einige Änderungen die mit der Ratifizierung der Richtlinie eintreten:
- Die Widerrufsfrist wird bei einer fehlenden oder nicht ordnungsgemäßen Belehrung auf 12 Monate begrenzt und beginnt nach Ablauf der regulären 14 tägigen Widerrufsfrist. Sie beträgt damit maximal 12 Monate und 14 Tage. Nach der derzeit geltenden Regelung läuft bei einer fehlenden oder falschen Belehrung keine Widerrufsfrist.
- Es treten erweiterte Informationspflichten in Kraft: So müssen Unternehmen z. B. über Lieferbeschränkungen im Onlinehandel informieren und dass keine übermäßigen Entgelte für die Nutzung von Zahlungsmitteln bzw. für Anrufe bei einer Kundendienst-Hotline verlangt werden dürfen.
- Entgeltliche Nebenleistungen müssen durch Verbraucher nicht gezahlt werden, wenn die Bestellung der Nebenleistung durch die Verwendung von Voreinstellungen vom Unternehmer herbeigeführt wurden.
- Die Button-Lösung sichert Verbraucher vor Abzocke im Internet. Unternehmer werden verpflichtet vor Abgabe einer Bestellung durch einen Verbraucher darauf hinzuweisen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Die “Button-Lösung” ist vorzeitig bereits zum 01.09.2012 in Kraft getreten. Ich hatte hier berichtet.
Nachteile des Richtlinie
Die Richtlinie bringt leider nicht nur Vorteile, wie bereits eingangs angekündigt. Künftig müssen Verbraucher bei der Bestellung im Internet oder über sonstige Fernabsatzmittel (Post, Telefon etc) und anschließendem Widerruf die Kosten der Rücksendung tragen. Bisher sieht das deutsche Recht in § 357 II BGB vor, dass die Kosten der Rücksendung ab einem Warenwert grundsätzlich der Unternehmer tragen muss. Dies wird sich durch die Umsetzung der neuen Richtlinie ändern. Hier ist vorgesehen, dass die Kosten grundsätzlich der Verbraucher tragen muss. Eine Ausnahme ist nur in 2 Fällen vorgesehen. Zum einen kann sich der Unternehmer bereit erklären, die Kosten der Rücksendung zu tragen. Zum müssen die Kosten auch dann vom Unternehmer getragen werden, wenn dieser den Verbraucher über die Pflicht zur Kostentragung nicht informiert hat.
Hier bleibt dann grundsätzlich nur auf den Good-Will der Unternehmer zu hoffen. Nach Berichten von heise.de ist aber bei 3/4 der Unternehmen damit zu rechnen, dass diese die Kosten der Rücksendung auf den Verbraucher abwälzen. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass ca. 30 % aller Bestellung an die Unternehmer zurück gehen, die Ausübung des Widerrufsrecht bereits bei vielen Bestellungen eingeplant wird und die Rücksendung dem Unternehmen durchschnittlich 10-20 € kostet.
Noch ein wenig Zeit
Die Änderung der Rechtslage wird noch ein wenig dauern. Die Richtlinie muss bis zum 13.Dezember 2013 in nationales Recht umgesetzt werden und gilt erst für Verträge, die nach dem 13.Juni 2014 geschlossen werden. Insofern bleibt noch ein wenig Zeit.
EU-Richtlinie 2011/83/EU vom vom 25. Oktober 2011