„Ich habe heute eine E-Mail bekommen, in der ich letztmalig zur Zahlung eines Betrages von 653,99 € aufgefordert werde.“ So oder so ähnlich beginnt oft die Sachverhaltschilderung von Mandanten die per E-Mail völlig unverhofft zur Zahlung von horrenden Summen aufgefordert werden. Von dem Unternehmen oder den angeblich gelieferten Waren hören die Mandanten in dieser „letzen Mahnung“ zum ersten Mal. Kein Wunder, ist es doch meist wieder nur eine neue Abzockmethode. Die Masche ist fast immer gleich.
Unbekannte versenden E-Mails die als Mahnung ausgestaltet sind. Meist ist sogar von einer letzten Mahnung die Rede. Die ersten Mahnungen hat man natürlich nicht bekommen, klar diese gibt es tatsächlich auch nicht. In der vermeintlichen Mahnung geht es dann meist um Beträge zwischen 600 bis 900 Euro. In einem Fall wurde der Mandant aber auch schon mit angeblich offenen Rechnungen in Höhe von mehr als 5.000 € belästigt. In der eigentlichen E-Mail wird nur der zu zahlende Betrag genannt. Dabei erfolgt ein Hinweis auf die anliegende Rechnung im sog. ZIP oder RAR Format, Dateiformate für gepackte Archive, bei denen mehrere Dateien in einem Paket vereinigt werden. Tatsächlich enthalten die Anhänge jedoch keine Rechnung sondern Schadsoftware, die sich heimlich auf dem heimischen Rechner einnistet und verdeckt ihr Unwesen treibt. Meist geht es hier um das ausspionieren von Daten auf dem Rechner. Im schlimmsten Fall kann hier sogar das Online-Banking betroffen sein. Wer die Anhänge öffnet oder dies versucht, installiert die Schadsoftware und bekommt diese nur schwer wieder los. Von einem öffnen ist also grundsätzlich strikt abzuraten.
Kennzeichnend für eine Abzocke sind u.a.
– Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung per E-Mail
– Rechnung als gepacktes Format (ZIP bzw. RAR)
– Nennung der Firma und lediglich des Orts des Unternehmenssitzes (ohne genaue Adresse)
Eine Mahnung kann durchaus wirksam per E-Mail verschickt werden und praktisch denkbar ist dies auch. Das Gleiche gilt für eine Rechnung als gepacktes Archiv. Sehr selten, weil schon aus wettbewerbsrechtlicher Sicht bedenklich, ist jedoch eine E-Mail ohne konkrete Kontaktdaten.
Ob es sich letztlich aber um eine Abzocke handelt oder doch nur um eine unglücklich gestaltete Mahnung muss im Einzelfall beurteilt werden. Wer sich sicher ist, dass es sich um eine Abzocke handelt, sollte die Mail löschen ohne den Anhang zu öffnen. Wer sich dessen nicht sicher ist, sollte einen Anwalt einschalten.