Markenschutz im Metaverse

Markenschutz im Metaverse

Metaverse – ein Definitionsversuch

Die Entwicklung zum Web 3.0 bringt uns dazu mit neuen Werkzeugen zu experimentieren und stellt uns vor (rechtliche) Herausforderungen. Durch das Internet der Dinge (IoT) kann die materielle Welt selbstständig innerhalb von digitalen, virtuellen Welten agieren. Die Blockchain-Technologie ermöglicht es uns noch einen Schritt weiterzugehen und nicht nur in dieser neuen Welt zu interagieren, sondern auch virtuelle Dinge zu besitzen. Die ersten Ausprägungen dieses digitalen Universums sind Plattformen, die sich u.a. Decentraland, Roblox und The Sandbox nennen.

Diese dezentralisierte virtuelle Realität bringt durch das Zusammenspiel verschiedener Anwendungen eine neue Kryptowirtschaft (Tokenomics) hervor. Digitale Inhalte und Güter können in einem “NFT” oder „nicht-fungiblen Token“ abgebildet und gehandelt werden. Transaktionen werden entweder direkt innerhalb der jeweiligen Plattform oder auf Sekundärmärkten (u.a. Opensea und Rarible) durchgeführt. In der Regel werden diese Transaktionen über eigene Kryptowährungen auf einer Smart-Contract-Blockchain (Ethereum, Solana u.a.) abgewickelt. Der aktuelle Play-to-Earn-Trend im Gaming-Bereich trägt massiv zur rasanten Weiterentwicklung dieses neuen Ökosystems bei.

Das Metaverse ist also ein Netz ständig aktiver, virtueller Umgebungen, in denen Menschen miteinander und mit digitalen Objekten interagieren können. Man kann sich das Metaverse als eine Kombination aus virtueller Realität, einem Multiplayer-Online-Rollenspiel und dem Internet vorstellen.

Aber, gibt es auch Markenschutz im Metaverse?

NFTs – Hoffnung oder Hype?

NFTs sind der Hype der Stunde. Doch so neu sind NFTs nicht. Bereits 2015 wurde im Rahmen des sogenannten Etheria-Projekts der erste handelbare NFT entwickelt. Das Etheria-Projekt war eine digitale Landkarte aus 33 mal 33 Kacheln, wobei jede Kachel einzeln verkauft werden sollte. Die Welt war zu diesem Zeitpunkt eindeutig noch nicht bereit für NFTs, und das Etheria-Projekt blieb weitgehend unverkauft. Im Jahr 2017 wurden neue Versuche unternommen, NFTs populär zu machen. Mehrere NFT-Projekte, u.a. Cryptopunks und Cryptokitties wurden gestartet. Letzteres war das erste erfolgreiche – aber der breiten Öffentlichkeit unbekannte – NFT-Projekt auf der Ethereum-Blockchain.  Es handelte sich hier um ein Spiel, in dessen Mittelpunkt sammelbare Katzen-Abbildungen – ähnlich wie Pokémon-Figuren – standen, von denen jede ein Unikat ist. Diese konnten von den Spielern erworben werden.

Der eigentliche Erfolg der NFTs stellte sich jedoch erst 2021 ein. Im Laufe des letzten Jahres wuchs der Bekanntheitsgrad der NFT in der breiten Öffentlichkeit. Dieser plötzliche Erfolg wurde vor allem durch die Schaffung und den Verkauf von NFT-Projekten wie Beepls Kunstwerk “Everyday” (verkauft für 69 Millionen Dollar bei Christie’s), Cryptopunks (eine Sammlung von etwa 10.000 einzigartigen digitalen Punk-Charakteren, die für Verkaufserlöse von bis zu 20 Millionen Dollar pro Cryptopunk erzielt wurden), Bored Ape Yacht Club (Bored Ape NFT für einen Durchschnittspreis von 327.000 Dollar) und den NFT des ersten Tweets (verkauft für über 2,9 Millionen Dollar) angefeuert.

Mittlerweile sind NFTs in verschiedenen Branchen verbreitet. Ein Musikliebhaber kann ein Album der Kings of Leon als NFT kaufen. Modefans können NFTs virtueller Modeschauen oder digitaler Turnschuhe erwerben. Aber auch die Autoindustrie, die Sportindustrie und die Lebensmittelindustrie machen ihre ersten Schritte in die Welt der NFTs.

Markenschutz im Metaverse

Jedes Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, kann eine Marke darstellen. Ein NFT selbst kann nicht als Marke eingetragen werden, da es sich bei einem NFT um einen Blockchain-basierten Token handelt, der mit einem bestimmten Vermögenswert verbunden ist.

Die Zeichen und Logos, die mit dem NFT verbunden sind, können jedoch als Marken eingetragen werden. So haben beispielsweise NIKE, McDonalds und die Erfinder des “Bored Ape Yacht Club” – einer Sammlung von 1000 Avatar-Affen-NFTs – ihre Marken beim US-amerikanischem Markenamt (USPTO) für digitale Güter angemeldet bzw. eintragen lassen. Darüber hinaus zeigen weitere große Unternehmen (wie Adidas, McDonalds, Coca-Cola, Gucci, VISA, J.P. Morgan, Walmart usw.) Interesse daran mit ihren Marken im Metaverse Fuß zu fassen. Insbesondere die Fashion-Industrie zeigt sich hier als Vorreiterin.

Hat der Markeninhaber seine Marke beim Markenamt auch für Nizzaklassen im Zusammenhang mit dem Metaverse, mit digitaler Kunst, digitalen Token/Sammlerstücken oder digitalen Plattformen für Token eingetragen und wird die Marke des Inhabers für ein NFT verwendet, kann der Markeninhaber natürlich gegen die letztgenannte rechtswidrige Verwendung seiner Marke vorgehen. Dies stellt unstreitig eine Markenrechtsverletzung dar.

Markenverletzung

Das Metaverse, digitale Vermögenswerte und NFTs sind noch relativ neu, daher beanspruchen viele Unternehmen noch keinen Markenschutz im Metaverse und haben ihre Zeichen noch nicht für die mit dem Metaverse verbundenen Nizza-Klassen registriert. Die Frage, die sich somit stellt, ist, inwieweit Markeninhaber die Möglichkeit haben, gegen die (rechtswidrige) Verwendung eines identischen und/oder ähnlichen Zeichens im Metaverse vorzugehen, wenn das Zeichen nicht für diese spezifischen Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen wurde.

Es könnte argumentiert werden, dass der Markenschutz auch in einem solchen Fall greift und die Registrierung für physische Waren auch für deren digitale Güter gilt. Man darf gespannt sein, wie die ersten Gerichtsentscheidungen in derartigen Angelegenheiten ausgehen. Die ersten Markenrechtsstreitigkeiten im Hinblick auf NFTs sind seit Ende letzten Jahres in den USA anhängig. Die Luxusmarke Hermes, sowie der Sporthersteller NIKE führen derzeit markenrechtliche Verfahren in den USA. Dabei steht folgende Frage im Mittelpunkt:

 

  • Sind Marken, auch ohne ausdrückliche Registrierung für virtuelle Güter, gegen ihre Verwendung im Metaverse geschützt?

 

Es bleibt abzuwarten, wie die US-Gerichte diese Fälle beurteilen. Die ersten Entscheidungen sind mit Sicherheit auch Argumentationshilfen für künftige hiesige Gerichtsverfahren.

Für notorisch bekannte Marken, wie beispielsweise Cola-Cola, sollte es in dieser Hinsicht kein wirkliches Problem geben. Schließlich können Inhaber bekannter Marken gegen ähnliche Zeichen sowohl für ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen als auch für nicht ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen vorgehen.

Fazit

Die rasante Weiterentwicklung des digitalen Umfelds und des Metaverse einschließlich der zukünftigen Einbindung von NFTs in unser tägliches Leben zeigt, dass unsere Gesetzgebung und Rechtsprechung noch lange nicht an diese digitalen Entwicklungen angepasst sind. Wie bei jeder derartig schnellen Entwicklung gilt es auch hier die Rechtsprechung abzuwarten. Doch das kann dauern.

Markenschutz im Metaverse kann zukünftig genauso wichtig sein wie in der realen Welt. Um ihre Marken zu schützen, sollten Markeninhaber daher einerseits die für ihre NFTs verwendeten Zeichen oder Wörter zum Markenschutz anmelden und andererseits auf eine unberechtigte Nutzung ihrer Marke im Metaverse reagieren.

Markeninhabern ist zu raten, ihr Portfolio zu überprüfen und die notwendigen Schritte frühzeitig zu unternehmen, um ihre Markenrechte an die Use Cases des Metaverse anzupassen und so Markenverletzungen zukünftig erfolgreich zu verfolgen.

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