Ratgeber Impressum (mit Musterimpressum)

Impressum

Wir merken immer wieder, dass das Thema Impressum viele rechtliche Fragen aufwirft. Dabei ist das Thema Impressum in der Praxis eigentlich gar nicht so schlimm. In unserem Beitrag wollen wir mit ein paar Mythem aufräumen. Wir erklären euch was ein Impressum ist, wer eins braucht, was reingehört, wie man es einbindet und was passiert, wenn man doch mal was falsch macht. Der Beitrag bezieht sich auf das Impressum für digitale Medien wie Webseiten, Social Media, Apps und nicht auf analoge Printerzeugnisse.

Was ist überhaupt ein Impressum

Eine gesetzliche Definition des Impressums gibt es nicht. Das Wort Impressum kommt aus dem Lateinischen und heißt letztlich nichts anderes als „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“. Es ist eine Herkunftsangabe und Anbieterkennzeichnung. Das Impressum soll klarstellen, wer hinter der Publikation bzw. dem Medium steckt. Das Impressum gibt es sowohl im Onlinebereich (Webseite, App oder Social-Media-Auftritt) als auch im Printbereich (z.B. bei Büchern und Presseerzeugnissen) und allgemein bei der geschäftlichen Kommunikation (E-Mail, Geschäftsbrief). Es soll eine Kontaktaufnahme ermöglichen und im Zweifel klarstellen wer für den Auftritt rechtlich verantwortlich ist. Je nachdem über welches Medium wir sprechen, gibt es andere rechtliche Grundlagen und Anforderungen an das Impressum.

Wer braucht ein Impressum

Jeder der geschäftsmäßig ein Telemedium betreibt, benötigt ein Impressum. Unter Telemedien fallen klassische Webseiten, aber auch Instagram-Kanäle, YouTube, Facebook-Fanpages, Xing- oder LinkedIn-Profile, Einträge auf Business-Seiten und Apps.

Geschäftsmäßig in diesem Sinne ist alles was nicht rein privaten oder familiären Zwecken dient. Diese Grenze ist überschritten, wenn ich das Telemedium mit Außenwirkung betreibe. Bereits ein öffentlicher Blog reicht hier aus.

Betreiben meint, dass ich über den Inhalt verfügen kann. Dazu gehören also auch alle Profile von Sozialen Medien deren Inhalte ich gestalten kann, wie zum Beispiel Facebook, Xing, Instagram.

Was gehört in das Impressum?

Die Pflichtangaben für ein Impressum findet ihr in den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes (TMG). In der Regel sind das:

  • Name
  • Anschrift (kein Postfach)
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, (d.h. E-Mail und eine weitere Kommunikationsmöglichkeit z.B Telefonnummer oder Kontaktformular – wenn zeitnah geantwortet wird)
  • bei juristischen Personen:
    • Rechtsform, den Vertretungsberechtigten
    • Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das die juristische  Person eingetragen ist
    • Registernummer

Ggf. können in bestimmten Konstellationen noch weitere Angaben hinzukommen. Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte müssen zum Beispiel die Kammer angeben, der sie angehören.

Häufiger Irrtum: Steuernummer

Die Steuernummer gehört übrigens nicht ins Impressum. Das lesen wir immer wieder und es ist ein weit verbreiteter Irrtum. In das Impressum gehört lediglich, sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das ist etwas anderes. Wir raten dringend davon ab die Steuernummer in das Impressum zu schreiben.

Zusätzliche Informationen? 

Es kann Sinn machen weitere Informationen ins Impressum aufzunehmen. In der Praxis ist z.B. üblich Bildnachweise ins Impressum zu schreiben. Aber Obacht! Der Bildnachweis im Impressum ist zwar übliche Praxis. Das gilt aber nur, wenn der Lizenzgeber nichts anderes verlangt. Will der Lizenzgeber z.B. einen Nachweis direkt am Bild, muss dieser dort angebracht werden.

Sofern auf der Webseite redaktionelle Inhalte publiziert werden, muss ebenfalls ein Verantwortlicher für diese Inhalte genannt werden. Das ergibt sich nicht aus dem TMG sondern aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Die Kennzeichnung kann etwa so erfolgen:

Verantwortlicher im Sinne des § 55 RStV ist Max Müller, Müllerstr. 1, 012345 Müllerstadt

Disclaimer

Häufig sehen wir sogenannte Disclaimer auf Webseiten. Dort wird dann die Haftung  für Inhalte und  Links ausgeschlossen oder auf das Urheberrecht hingewiesen. Das ist in nahezu allen Fällen überflüssig und im schlimmsten Fall sogar gefährlich. Der Haftungsausschluss kann im Zweifel als AGB ausgelegt werden. Wenn dieser dann zu eng formuliert ist, ist das eine wettbewerbswidrige Handlung und kann abgemahnt werden. Der Hinweis auf das Urheberrecht ist überflüssig. Inhalte sind urheberrechtlich  geschützt oder nicht. Da ändert ein Hinweis nichts daran.

Technische Umsetzung 

Das Impressum muss mit maximal 2 Klicks erreichbar sein. Die Rechtsprechung zählt dabei das ansteuern der Webseite schon als den ersten Klick. Einmal auf der Webseite muss das Impressum also dann mit maximal einem weiteren Klick erreichbar sein. Damit sollte das Impressum an jeder Stelle der Seite erreichbar sein, also auch schon auf Login-Seiten. In der Praxis setzt man das Impressum deshalb oft in den Footer.

Schwierigkeiten bereitet das Ganze bei Social-Media-Auftritten, bei nur ein Link erlaubt ist. Hier verlinkt man entweder das Impressum oder die Startseite der eigenen Webseite oder man auf einen Linktree.  Linktree und Startseite der eigenen Webseite führen dazu, dass man faktisch drei Klicks braucht und damit eigentlich gegen die Anforderungen der Rechtsprechung verstößt. In der Praxis sind hier aber nach unserer Erfahrung keine Probleme mehr bekannt.

Das Impressum und auch Datenschutzhinweise müssen deutlich als solche zu erkennen sein. Bezeichnungen wie “Info”, “weitere Hinweise” reichen daher nicht aus. Wir empfehlen  die Bezeichnung “Impressum” und “Datenschutz”. Beides kann man auch auf einer Unterseite gemeinsam veröffentlichen. Dann muss aber auch die Bezeichnung darauf hinweisen.

Das Impressum kann auch auf einer externen Seite gelinkt werden oder in einem Pop-Up. Bei externen Seiten sollte man jedoch beachten,  dass auch dort als Impressum wieder verlinkt werden sollte. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass hier für den Nutzer nicht mehr ersichtlich ist, zu welchem Anbieter das Impressum gehört. Hier sollte also eine Klarstellung erfolgen, dass das Impressum zur Seite xyz gehört. In der Praxis werden Verlinkungen häufig bei z.B. Social Media-Auftritten genutzt. Dann erfolgt ein Hinweis auf der verlinkten Seite: Dieses Impressum gilt gleichzeitig für unsere Facebook-Fanpage (Link).

Wenn ich das Impressum in einem Pop-Up  oder Dialogfenster öffnen lasse, muss ich darauf achten, dass dieses barrierefrei ist. Ein Bild reicht zum Beispiel nicht  aus. Diese Anforderung gilt übrigens generell.

Apps

Was viele nicht wissen, auch Apps benötigen in der Regel ein Impressum. Bei Apps handelt es sich in der Regel um Telemedien die dem § 5,6 TMG unterfallen. Das Impressum muss dort ebenso hinterlegt werden. Eine Verlinkung auf die Webseite ist möglich, kann aber Probleme im Hinblick auf die 2-Klick-Anforderung verursachen. Reine Offline-Apps benötigen in der Regel kein Impressum nach §§ 5,6 TMG.

Was droht bei Verstößen? 

Früher drohten bei einem Verstoß gegen die Impressumspflicht Abmahnungen. Der Verstoß ist eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Handlung. Das kann abgemahnt werden. Unterlassungsansprüche und Abmahnkosten waren die Folge. Obwohl sich an der Rechtslage nichts geändert hat, sind – uns jedenfalls – heute kaum noch Abmahnungen bekannt.

Unser Video zum Thema

Musterimpressum 

Nachfolgend findet ihr ein Muster für ein Impressum einer GmbH:

 

Verantwortlich für diesen Internetauftritt ist

Max Mustermann GmbH

Musterstraße 12

12345 Musterstadt

vertreten durch den Geschäftsführer Max Mustermann

E-Mail: max@mustermann.de

Tel: 01234-678900

Registergericht: Musterstadt

Registernummer: HRB  12234

Umsatzsteuer-IdNr.: DE280678891

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote ist Max Müller, Müllerstr. 1, 012345 Müllerstadt

Dieses Impressum gilt gleichsam unserenTwitter-Account,Facebook-Fanpage und Instagram

Wir weisen gem. § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis ODR-Verordnung

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

— ENDE DES MUSTERS —

Fragen zum Thema?

… wir stehen jederzeit zur Verfügung

STÄMMLER RECHTSANWÄLTE
Markt 22
07743 Jena

Fon: 03641 – 3161180
mail@staemmler.pro

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert